Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hundezentrum Allgäu Dogs und dem/der Tierhalter/in (auch Halter/in). Sie gelten sowohl für das Hundehotel, als auch für die Hundeschule.
1. Der/die Auftraggeber/in erklärt, dass das ins Hotel gebrachte Tier in seinem Eigentum steht bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
2. Der/die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass das mitgebrachte Tier gesund und frei von Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen.
3. Der /die Eigentümer/in haftet für jeglichen durch sein/ihr Tier während des Aufenthalts im Hundehotel oder während der Teilnahme an Angeboten der Hundeschule verursachten Personen- und Sachschaden in vollem Umfang.
4. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes im Hundehotel oder bei Aktivitäten der Hundeschule übernimmt das Hundezentrum Allgäu Dogs nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters des Hundehotels oder der Hundeschule verursacht wurde.
5. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Bestätigung der Versicherung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Der/Die Halter/in tritt für alle von ihm/ihr und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Mitarbeitende des Hundehotels.
6. Falls das Tier während des Aufenthalts im Hundehotel erkrankt, liegt es im Ermessen der Mitarbeiter des Hundehotels das Tier einem Tierarzt ihrer Wahl vorzustellen. Die Kosten für Diagnose, Behandlung und ggfls. Medikamente muss der/die Tierhalter/in in vollen Umfang übernehmen. Der Nachweis der Kosten erfolgt durch die Rechnungen und Belege.
7. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dem Hundehotel dies unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Information, ist das Hundehotel nach Ablauf von 7 Tagen berechtigt, das Tier auf Kosten des Hundebesitzers in ein Tierheim abzugeben.
8. Der/die Auftraggeber/in versichert, dass:
• das Tier gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut, geimpft ist.
• jede Impfung mindestens zwei Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.
• das Tier keinerlei Parasiten wie Flöhe, Milben, Zecken, Darmparasiten etc. an und in sich trägt. 9. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Aufenthaltsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Hotelinhaber kostenpflichtig nachgeholt.
10. Chronische Krankheiten (z.B. Arthrose, Cauda-Equina-Syndrom, etc.) sind den Betreibern des Hundehotels vor Aufenthaltsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. 11. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet das Hotel über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Hotelaufenthaltes zu informieren.
12. Der/Die Tierhalter/in haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen die in Punk 8 aufgeführte Impfpflicht entstehen. Ebenso werden die entstehenden Kosten des Hundehotels Allgäu Dogs im Falle eines Parasitenbefalls auf den Besitzer übertragen. Dazu gehören neben der Behandlung der anderen Hotelgäste auch die Kosten für den Kammerjäger und andere anfallende Notwendigkeiten.
13. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres dem Hotel anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus.
14. Für mitgebrachte Sachen wie Decken, Leinen, Spielzeuge, etc. übernimmt das Hundehotel Allgäu Dogs keine Haftung.
15. Aufenthaltsbeginn und Aufenthaltsende:
Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den im Unterbringungsvertrag vermerkten Terminen. Sollten keine Termine vorab festgelegt worden sein, sind die Uhrzeiten mit dem Betreiber kurzfristig (1 -2 Tage vor dem Datum) telefonisch abzustimmen.
16. Datenschutz: Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. 17. Das Hundezentrum Allgäu Dogs ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Kenntnisnahme: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB (aIlg. Geschäftsbedingungen) erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. 19. Nebenabreden zu den AGBs oder dem Unterbringungsvertrag bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
20. Schlussbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
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